Die Lebensumstände im Alter können sehr unterschiedlich sein, deshalb sind unsere Dienstleistungen für die ältere Bevölkerung im Thurgau so vielfältig. Der Thurgauer Apfel symbolisiert genau diese Vielfalt. Kein Apfel ist dem anderen gleich. Ein Apfelstück steht für ein Gönnermitglied. Je tatkräftiger die Unterstützung, desto mehr können wir zusammen den älteren Menschen helfen. Ganz nach unserem Motto: «Gemeinsam stärker».
Als Gönnermitglied von Pro Senectute Thurgau helfen Sie uns, den zunehmend älter werdenden Menschen einen angemessenen Platz in unserer Gesellschaft zu sichern. So unterstützen Sie ältere Menschen, welche mit Einschränkungen leben müssen.
Selbstverständlich entscheiden Sie, wie viel und wie oft Sie spenden wollen. Füllen Sie dazu das Online-Formular aus oder melden Sie sich bei uns.
Der Zweck einer Gönnermitgliedschaft bei Pro Senectute Thurgau ist die Förderung unserer Arbeit durch regelmässige Spenden. Gleichzeitig profitieren sie, abhängig vom gespendeten Betrag, von verschiedenen Vorteilen.
Pro Senectute Thurgau hat sich in ihrer über 100-jährigen Geschichte immer mit Nachdruck und Erfolg für die ältere Bevölkerung eingesetzt. Um auch weiterhin ältere Menschen tatkräftig unterstützen zu können, sind wir auf die Beiträge unserer Gönnerinnen und Gönner angewiesen. Unsere Mitglieder sollen sich als Teil von Pro Senectute Thurgau fühlen und von Vorzügen profitieren können.
Sie entscheiden über die Höhe der Spende. Je nach Beitragshöhe erfolgt die Einstufung in eine der drei Mitgliedschaftsarten:
Mitglieder erhalten an Veranstaltungen des KulturKlubs von Pro Senectute Thurgau einen Rabatt in Höhe von CHF 10.00
Mitglieder erhalten zusätzlich zu den Vorteilen der Klub-Mitgliedschaft pro Jahr ein Gutschein im Wert von CHF 50.00 ausgestellt. Dieser kann für sämtliche *Dienstleistungen und Waren im Angebot von Pro Senectute Thurgau eingesetzt werden. Der Gutschein kann einmalig für einen Kauf eingelöst werden. Sollte der Gesamtbetrag weniger als CHF 50.00 sein, erfolgt kein Restguthaben und keine Barauszahlung. Der Gutschein muss im laufenden Mitgliedsjahr eingelöst werden - anschliessend verfällt er. Eine Übertragung auf andere Personen ist möglich. Mit dem Besitz eines Gutscheines entsteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung einer Dienstleistung von Pro Senectute Thurgau.
*Es gelten die Dienstleistungsvoraussetzungen der einzelnen Bereiche.
Gönnermitglieder gehen mit ihrer Mitgliedschaft keine Verpflichtungen ein. Die Mitgliedschaft ist ausschliesslich eine Absichtserklärung, regelmässig für Pro Senectute Thurgau zu spenden und somit dauerhaft zu unterstützen.
Der Austritt aus der Mitgliedschaft kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung erfolgen und tritt auf Ende des Kalenderjahres in Kraft.
Wurde im Vorjahr kein Mitgliederbeitrag geleistet, erfolgt eine Einstufung in die Light-Mitgliedschaft. Nach zwei Jahren ohne Beitragszahlung wird die Mitgliedschaft automatisch auf Ende des Kalenderjahres beendet.
Pro Senectute Thurgau verpflichtet sich, allen Mitgliedern jährlich ihren Jahresbericht zuzusenden und auf diesem Weg über die aktuellen Tätigkeiten zu informieren. Alle Mitglieder werden in den Verteiler des Kursprogramms „aktiv“ aufgenommen und erhalten dieses halbjährlich zugesandt. Im Januar wird allen Mitgliedern, deren Spenden im Vorjahr über CHF 50.00 betrugen, eine Spendenquittung zugestellt.
Füllen Sie das Formular aus und lassen Sie uns gemeinsam helfen.
Bitte beachten Sie, dass bei Online-Spenden Gebühren der Zahlungsanbieter anfallen. Diese variieren je nach gewählter Zahlungsmethode. Die geringsten Gebühren entstehen, wenn Sie Ihre Spende per e-Banking überweisen, entweder durch Eingabe der IBAN-Nummer oder durch die Verwendung eines QR-Einzahlungsscheins. Andere Zahlungsmethoden wie TWINT, Kreditkarte oder Spendenportale verursachen in der Regel höhere Kosten als die Bezahlung per e-Banking.
Wir sind mit dem Zewo-Gütesiegel für den verantwortungsvollen Umgang mit Spenden ausgezeichnet.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: