Erbschaft und Legat

Seit über 100 Jahren setzen wir uns mit Ihrer Hilfe für das Wohl älterer Menschen im Thurgau ein. Helfen Sie uns, auch nachfolgende Generationen unterstützen zu können - indem Sie uns mit einer Erbschaft oder einem Legat in Ihrem Testament berücksichtigen.
Mann und Legat

«Es ist ein gutes Gefühl, über meinen Tod hinaus eine gemeinnützige Organisation zu fördern, die mir am Herzen liegt».

Wie kann ich Pro Senectute Thurgau berücksichtigen?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Sie uns im Nachlass begünstigen können. Die zwei häufigsten Methoden sind das Hinterlassen einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses (auch Legat genannt). Sie werden im Folgenden erklärt.

Wenn Sie Pro Senectute Thurgau als Erbin einsetzen, begünstigen Sie uns mit einem Anteil an Ihrem Nachlass. So erhalten wir beispielsweise einen Viertel Ihres Nachlasses (das heisst 25%).

(vgl. ZGB Art. 483)

Sie können uns auch mit einem Legat berücksichtigen. Dazu bestimmen Sie im Testament einen festen Geldbetrag, wie zum Beispiel 20'000.- Franken, mit dem Sie uns nach Ihrem Tod unterstützen möchten. Alternativ können Sie einen Sachwert vermachen (z.B. Immobilie, Kunstwerk, Schmuck, Fahrzeug).

(vgl. ZGB Art. 484ff)

Gründe dafür, Pro Senectute Thurgau in den Nachlass aufzunehmen

Das Weiterbestehen der Organisation sichern.
Wir als gemeinnützige Stiftung sind auf Beiträge aus Erbschaften und Legaten angewiesen. Sie bilden eine wichtige Grundlage zur Finanzierung unserer Arbeit. Diese sind steuerbefreit, sodass Ihr Beitrag vollumfänglich dem Anliegen unserer Stiftung zugutekommt.
Hilfsbedürftige ältere Menschen in der Region unterstützen.
Bedürftige oder deren Angehörige können sich an rund acht regionale Beratungsstellen von Pro Senectute Thurgau wenden. Dort werden sie professionell und unentgeltlich zu ihrer individuellen Situation beraten. Daneben finden ältere Menschen bei uns praktische Unterstützung, wenn sie administrativ oder im Haushalt an ihre Grenzen stossen. Dazu dienen die Angebote "Administrative Hilfe", "Hilfen im und ums Haus" und "Ambulant begleitetes Wohnen im Alter".
Älteren in der Region ein vielfältiges Programm an Bildungs- und Bewegungskursen bieten.
Halbjährlich stellen die Mitarbeitenden des Bereichs Freizeitangebote ein neues, sehr breites Angebot an Kursen zusammen. Die Teilnahme steht allen Interessierten offen.

Unsere ganze Tätigkeit ist daran ausgerichtet, das Wohl der älteren Bevölkerung des Kanton Thurgaus zu fördern und ihre Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu erhalten.

Was ist zu beachten?

  1. Um Personen oder Organisationen, die nicht zur Erbengemeinschaft gehören, etwas zu vermachen, ist ein Testament nötig. Nur wenn Sie ein Testament verfassen, können Sie einen Teil Ihres Vermögens frei nach Ihren Wünschen einsetzen. (Ansonsten kommt die gesetzliche Erbteilung zum Zug).
  2. Wie gross der frei verfügbare Teil Ihres Vermögens ist, hängt dabei vom Umfang Ihrer Erbengemeinschaft ab. Zur Erbengemeinschaft gehören direkte Nachkommen, Eltern, der Ehegatte sowie eingetragene Partner bzw. Partnerinnen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe.

Zusätzliche Informationen zum Thema Erbschaft und Testament finden Sie unter diesem Link:

Erbschaft und Testament

Ihre Kontakte

Melden Sie sich bei Fragen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Firma

Stv. Geschäftsführer und Bereichsleiter Soziales

Name

Christian Griess

Adresse

Rathausstrasse 17

8570 Weinfelden

Telefon

Telefon
071 626 10 95


 

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