«Anstelle von Blumen möchte ich das Engagement von Pro Senectute für das Wohl der älteren Menschen im Thurgau mit einer Spende unterstützen.»
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Pro Senectute bei einem Todesfall berücksichtigen und damit unser Engagement für das Wohl der älteren Bevölkerung im Thurgau unterstützen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und besprechen Sie mit uns Ihre individuellen Wünsche.
Die verstorbene Person oder Sie als Angehörige/r können anstelle von Blumen zu spenden eine soziale Institution berücksichtigen.
Vermerken Sie in der Todesanzeige unser Spendenkonto und die IBAN-Nummer wie im nachfolgenden Beispiel:
«Im Sinne der/des Verstorbenen bitten wir Sie anstelle von Blumen eine Spende an Pro Senectute Thurgau, Spendenkonto IBAN: CH95 0078 4102 0013 3910 2, Vermerk: Hans Muster zu tätigen.»
Machen Sie eine Spende auf Wunsch der/des Verstorbenen zugunsten von Pro Senectute Thurgau.
Fügen Sie hierzu beim Zahlungszweck den Vor- und Nachnamen der verstorbenen Person hinzu.
Spendenkonto CH95 0078 4102 0013 3910 2
Zahlungszweck: Hans Muster
Auf Wunsch der/des Verstorbenen kann die Kollekte an der Abdankungsfeier zugunsten von Pro Senectute Thurgau ausfallen. Sprechen Sie sich hierfür mit der verantwortlichen Person in der Kirche ab.
Die Kirchenverwaltung wird den gesammelten Betrag auf unser Spendenkonto CH95 0078 4102 0013 3910 2 mit einem entsprechenden Vermerk überweisen.
Zahlungszweck: Todesfall Hans Muster, 8280 Musterhausen
Traueradresse: Julia Muster, Musterstrasse 18, 8280 Musterhausen
Bitte beachten Sie, dass bei Online-Spenden Gebühren der Zahlungsanbieter anfallen. Diese variieren je nach gewählter Zahlungsmethode. Die geringsten Gebühren entstehen, wenn Sie Ihre Spende per e-Banking überweisen, entweder durch Eingabe der IBAN-Nummer oder durch die Verwendung eines QR-Einzahlungsscheins. Andere Zahlungsmethoden wie TWINT, Kreditkarte oder Spendenportale verursachen in der Regel höhere Kosten als die Bezahlung per e-Banking.
Wir sind mit dem Zewo-Gütesiegel für den verantwortungsvollen Umgang mit Spenden ausgezeichnet und als gemeinnützige Organisation steuerbefreit.