Mustersätze Vorsorgeauftrag

Mit vorliegenden Mustersätzen können Sie den Vorsorgeauftrag individuell ausgestalten. Wählen Sie aus dem Aufgabenkatalog die passenden Sätze aus, integrieren sie in den Vorsorgeauftrag und ordnen sie alphabetisch.

Personensorge

Die vorsorgebeauftragte Person ist berechtigt:

  • Vollmachten an Dritte (Substitutionsvollmachten) zu erteilen und Hilfspersonen beizuziehen.
  • unter Vorbehalt einer anderweitigen Anordnung in einer Patientenverfügung die notwendigen medizinische Massnahmen für meine Gesundheit zu veranlassen und die damit zusammenhängende Vertretungsrechte zur Sicherstellung meiner Behandlung und Pflege wahrzunehmen.
  • einen geordneten Alltag (sinnvolle Tagesstruktur) und nach Möglichkeit die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben sicherzustellen und mich in diesen und anderen Ausprägungen der Personensorge zu vertreten.
  • Regelungen über die Wohnsituation zu treffen, wobei ambulante pflegerische Massnahmen soweit vertretbar ausgeschöpft werden sollen.
  • die Wohnsituation bzw. Entscheide über Verlegung aus den bisher bewohnten Räumlichkeiten in eine andere Institution zu fällen.
  • nötige Schritte zum Wohle meines Haustieres einzuleiten, wobei dieses so lange wie möglich bei mir bleiben soll.
  • sicherzustellen, dass bei der Menuplanung meine bisherigen Ernährungsgewohnheiten (vegetarisch oder anderes) berücksichtigt werden.
  • Behandlungstermine für Coiffeur- oder Pedicurebehandlungen zu veranlassen.

Vermögenssorge

Die vorsorgebeauftragte Person ist berechtigt:

  • Vollmachten an Dritte (Substitutionsvollmachten) zu erteilen und Hilfspersonen beizuziehen.
  • meine finanziellen Interessen zu wahren, insbesondere mein Einkommen und Vermögen (Konten, Schliessfächer, Wertschriften und sonstige Depotwerte, Forderungen) zu verwalten und darüber zu verfügen.
  • das Vermögen nach der bisherigen Anlagestrategie – sofern es die Umstände nicht anders erfordern – zu verwalten.
  • Bankkonti, Wertschriftendepots oder sonstige Depots zu eröffnen und zu saldieren.
  • Kredite aufzunehmen, zu erhöhen, zu verlängern oder zu künden sowie allenfalls sicherzustellen.
  • sämtliche Forderungen zu prüfen und zu zahlen sowie Guthaben einzufordern, Zahlungen oder sonstige Zuwendungen entgegen zu nehmen.
  • das Notwendige zur Finanzierung meines Lebensunterhaltes anzuordnen.
  • Grundeigentum zu belasten und zu veräussern, die entsprechenden Änderungen im Grundbuch zu veranlassen sowie die damit einhergehenden Hypothekar- und Sicherungsgeschäfte mit umfassender Vertretungskompetenz abzuschliessen.
  • mich vor Behörden, Gerichten, privaten Institutionen, Versicherungen und Sozialleistungsträger zu vertreten und sämtliche damit zusammenhängende Massnahmen und Prozesshandlungen – soweit erforderlich unter Beizug der dazu ausschliesslich berechtigten Personen wie Rechtsanwälte – vorzunehmen.

Rechtsverkehr

Die vorsorgebeauftragte Person ist berechtigt:

  • Vollmachten an Dritte (Substitutionsvollmachten) zu erteilen und Hilfspersonen beizuziehen.
  • Prozesse, inklusive Abschlüsse eines Vergleichs, zu führen.
  • die Steuererklärung sowie sämtliche damit zusammenhängende Massnahmen, insbesondere Eingaben bei der Steuer- und Steuerjustizbehörden, vorzunehmen.
  • Rechte und Pflichten bezüglich meiner Wohn- und Privaträume wahrzunehmen, allenfalls meinen Haushalt aufzulösen, Miet- und Heimverträge abzuschliessen oder zu kündigen.
  • die Öffnung meiner Post (inkl. digitale Übermittlung) sowie der Zutritt zu meinen gemieteten oder in meinem Eigentum befindlichen Wohn- und Geschäftsräumen.

Weitere Anordnungen

  • Sollte eine Ergänzung des Vorsorgeauftrages durch andere erwachsenenschutzrechtliche Massnahmen erforderlich sein, wünsche ich, dass VORNAME, NAME und ADRESSE meine Interessen vertritt und insbesondere als Beistandsperson ernannt wird.
  • Ich widerrufe sämtliche früheren Vorsorgeaufträge.
  • Ich kann mir gut vorstellen, in einem Heim zu leben, wenn das aufgrund der Umstände angezeigt ist. Erste Wahl wäre das Alters- und Pflegeheim xxx.
  • Sollte mein Hausrat infolge eines Heimeintritts aufgelöst werden, so möchte ich, dass Gegenstände, welche mir viel bedeuten, wenn möglich in der Familie bleiben, so insbesondere xxx.
  • Die vorsorgebeauftragte Person darf keine Vermögenswerte unentgeltlich veräussern, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken und Trinkgeldern oder Zuwendungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht.
  • Ab der Validierung geht dieser Vorsorgeauftrag allfälligen Generalvollmachten vor, falls diese vorsehen, dass sie über meine Urteilsunfähigkeit hinweg gelten sollen.
  • Ich spende regelmässig CHF xx pro Jahr der Organisation ZZ. Falls es die finanzielle Lage erlaubt, soll die Spende weiterhin in meinem Namen vorgenommen werden.
  • Die vorsorgebeauftragte Person hat alle zwei Jahre eine Abrechnung mit Belegen einzureichen. Als Kontrollstelle setze ich die Firma xxx ein. Die Kosten der Revision gehen zu Lasten meines Vermögens. Der Kontrollstelle kommen umfassende Vermögenseinsichtsrechte zu.
  • Mit der Fima xxx ist nach der Validierung des Vorsorgeauftrages ein Inventar über die zu verwaltenden Vermögenswerte zu erstellen. Der Inventaraufnehmenden Stelle kommen umfassende Einkommens- und Vermögenseinsichtsrechte zu.

Kann mir jemand beim Ausfüllen helfen?

Unsere Mitarbeitenden der 130 Beratungsstellen stehen Ihnen beim Verfassen Ihrer Wünsche und beim Ausfüllen und Erstellen der Vorsorgedokumente sowie bei Fragen einfühlend zur Seite.