Pro Senectute Schweiz unterstützt Witwen, Witwer und Waisen in finanzieller Not. Die Beiträge ergänzen die Leistungen von Bund und Kantonen und helfen, das Existenzminimum zu sichern. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und wie Sie ein Gesuch stellen.
«Mein verstorbener Ehemann hat nicht nur eine grosse Lücke in unseren Herzen hinterlassen, sondern auch in unseren Finanzen. Dank finanzieller Unterstützung für Witwen, Witwer und Waisen schaffen wir es, gut über die Runden zu kommen.»
Auf Ende 2023 hat Pro Juventute die Verwaltung der Unterstützungsmittel für Witwen, Witwer und Waisen an Pro Senectute Schweiz übergeben. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch, wenn möglich, digital als PDF ein.
Finanzielle Unterstützung erhalten Frauen, Männer und Kinder, die Anrecht auf eine Witwen-, Witwer- oder Waisenrente haben und Ergänzungsleistungen beziehen oder bereits dafür angemeldet sind.
Sie erhalten Unterstützung, sofern Sie eine Waisenrente und Ergänzungsleistungen erhalten oder für diese angemeldet sind (bis zum 25. Lebensjahr). Stipendienabklärungen müssen bereits getroffen sein. In diesem Fall können Beiträge für Zusatzkosten wie Schulmaterial, Gebühren, Verpflegungskosten oder allfällige Transportkosten gewährt werden (maximal 3000 Franken pro Jahr).
Damit Ihr Gesuch bearbeitet werden kann, muss es vollständig ausgefüllt sein. Alle Dokumente müssen enthalten sein und persönlich unterschrieben werden.
Der ausbezahlte Betrag wird Ihrer Situation angepasst und variiert von Person zu Person. Sie erhalten entweder einmalige oder wiederkehrende Beiträge. Unsere Leistungen ergänzen die gesetzlichen Leistungen des Bundes und des Wohnkantons oder dienen als Überbrückung, bis die Zahlungen durch Bund und Kanton einsetzen.
Gesuche werden in der Regel innert drei bis vier Wochen bearbeitet, nachdem alle nötigen Dokumente vorliegen. Aktuell kann es aufgrund der Übernahme-Situation zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.