Am 1. Januar 2013 trat das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft: Es schuf die rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag und rückte das Selbstbestimmungsrecht ins Zentrum der persönlichen Vorsorge. Wir blicken zurück und nach vorne, ordnen aber auch die aktuell laufende Vernehmlassung zum Erwachsenschutzrecht ein.
Vor zehn Jahren trat das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Als wichtige Neuerung schuf der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag und stärkte damit unter anderem das Selbstbestimmungsrecht. Vorbei waren die Zeiten, in der ein staatlich bestimmter Vormund automatisch die Betreuung übernahm.
Die persönliche Vorsorge ist ein zentrales Thema der Sozialberatung von Pro Senectute. Wie hat sich das Bedürfnis nach rechtlicher Absicherung im Ernstfall in den vergangenen Jahren entwickelt? Eine Umfrage des Forschungsinstituts gfs-zürich zeigt Trends des Vorsorgeauftrags und der Patientenverfügung auf und was diese für das Engagement von Pro Senectute bedeuten.
Ein zentraler Aspekt der Aufgaben von Pro Senectute liegt bei der persönlichen Vorsorgeberatung. Was hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre getan, und wo stehen weitere Entwicklungen an? Peter Burri sprach mit der Fachspezialistin «Umfassende Vorsorge» von Pro Senectute Schweiz, Annina Spirig.
Viele Menschen nutzen den Vorsorgeauftrag, um ihre Kinder als Vertretungspersonen zu bestimmen. Andere übertragen diese Aufgabe einem Freund oder einer Freundin. Damit möchten sie selbstbestimmt ihren Lebensabend gestalten. Doch was ist mit jenen, die keine Familie haben und gesellschaftlich isoliert sind? Für sie braucht es neue Ideen.
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