«Welchen Stellenwert hat die Patientenverfügung in meinem Berufsalltag als Intensivmediziner?» Dieser Frage geht Prof. Dr. Miodrag Filipovic in seinem Essay nach. Filipovic ist Vorstandsmitglied der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW ASSM und Präsident der Nationalen Arbeitsgruppe Gesundheitliche Vorausplanung (GVP).
Eine 82-jährige, selbständig lebende, verwitwete Frau sucht wegen Bauchschmerzen, die bereits seit zwei Tagen anhalten, den Hausarzt auf. Dieser weist sie ins Spital ein, wo sie noch gleichentags operiert wird. Die Chirurg:innen finden neben einer Entzündung des Bauchraums einen Dickdarmtumor. Sie entfernen einen Teil des Dickdarms und legen einen künstlichen Darmausgang an. Im Laufe der Operation kommt es zu Funktionsstörungen des Kreislaufs, der Lunge und der Nieren, weshalb die Patientin zur weiteren Betreuung auf die Intensivstation verlegt wird.
Leider ist der Zustand der Frau auch am Folgetag instabil: Sie wird künstlich beatmet und ist nicht urteilsfähig. Zum Glück hat sie vor Kurzem eine Patientenverfügung (PV) erstellt. Darin ist ihr Nachbar, mit dem sie in regem Kontakt steht und viele Ausflüge unternimmt, als vertretungsberechtigte Person aufgeführt. Zwar möchte sie nicht reanimiert werden, ist aber mit einer intensivmedizinischen Behandlung einverstanden – falls berechtigte Hoffnung besteht, dass sie wieder nach Hause zurückkehren und Ausflüge mit dem Nachbarn unternehmen kann.
Die Fachpersonen der Intensivmedizin sind in solchen Situationen sehr froh um die PV. Die wichtigsten Informationen beinhalten die vertretungsberechtigte Person (ohne PV wäre der Nachbar nicht einmal auskunftsberechtigt!) und die «Werteerklärung» – in diesem Fall der Wunsch, selbständig zu Hause zu leben und Ausflüge zu machen.
Unsere Patientin erholt sich nach einigen Tagen intensivmedizinischer Therapie. Sie kann das Spital nach zwei Wochen verlassen und nach einer stationären Rehabilitation nach Hause zurückkehren, wo sie ihre gewohnten Tätigkeiten wiederaufnehmen kann. Bei einem weniger günstigen Verlauf, zum Beispiel bei einem Schlaganfall mit Halbseitenlähmung als weitere Komplikation, hätten die Intensivmediziner:innen zusammen mit dem Nachbarn der Patientin entscheiden müssen, dass die intensivmedizinische Behandlung nicht mehr in ihrem Sinne sei. Stattdessen wäre eine palliative Therapie angezeigt gewesen.
Das Beispiel zeigt, wie wichtig und nützlich es für das Behandlungsteam ist, bei einem Verlust der Urteilsfähigkeit – diese kann plötzlich und unangekündigt bei uns allen verloren gehen – auf eine vorausschauende Gesundheitliche Vorausplanung und eine aussagekräftige PV zurückgreifen zu können. Nur so ist gewährleistet, dass die Abklärung und Behandlung im Sinne der urteilsunfähigen Person durchgeführt werden können.
Mit der Initiative «Gesundheitliche Vorausplanung» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hoffen wir, noch mehr Menschen von dieser Notwendigkeit überzeugen zu können.