«In meinen Anordnungen für den Todesfall habe ich alles aufgeschrieben, was mir für mein Ableben wichtig ist. Meine Asche verstreut meine Familie im Wald hinter dem Haus. So kann ich Teil des Waldes werden, in dem ich mich so wohl gefühlt habe. Alles andere können sie selber gestalten.»
Mit Anordnungen für den Todesfall halten Sie Ihre Wünsche rund um Ihren eigenen Tod und ihr Sterben fest. Der Inhalt ist dabei ganz Ihnen überlassen. Sie sind nicht verpflichtet, bestimmte Bereiche abzudecken.
Wenn Sie sich mit Ihrem eigenen Tod beschäftigen, gibt es viele Entscheidungen zu treffen. Sprechen Sie mit Angehörigen und Freunden über Ihre Gedanken und Wünsche zum Lebensende. Bei offenen Fragen helfen Ihnen die entsprechenden Fachpersonen gerne weiter:
Die untenstehenden Themen können Sie in Ihren Anordnungen für den Todesfall regeln. Sie sind aber nicht verpflichtet, alle Punkte in Ihren Anordnungen für den Todesfall zu berücksichtigen.
Möchten Sie in einer Kapelle aufgebahrt werden? Oder möglichst bald in die Leichenhalle? Wünschen Sie sich ein spezielles Ritual, zum Beispiel eine letzte Salbung? Denken Sie daran: In Anordnungen für den Todesfall können Sie auch festhalten, was Sie nicht möchten.
Als Vorbereitung auf die Bestattung waschen Bestattungshelfende oder Angehörige die verstorbene Person und kleiden sie an. Bei einer Aufbahrung können sich Freundinnen, Freunde und Bekannte von der verstorbenen Person verabschieden. Die Dauer und der Ort der Aufbahrung können frei bestimmt werden. Die verstorbene Person kann beispielsweise im Bett, auf einer Totenbahre oder in einem offenen Sarg aufgebahrt werden. Oftmals findet die Aufbahrung in der Friedhofskappelle statt. Das Bestattungsunternehmen transportiert die verstorbene Person zur Bestattung an den Aufbahrungsort. Private Überführungen sind in der Schweiz nicht erlaubt.
In den Anordnungen für den Todesfall halten Sie Wünsche zur Bestattungsart und zum Bestattungsort fest. Machen Sie sich zu den untenstehenden Punkten Gedanken.
In der Schweiz sind grundsätzlich zwei Bestattungsarten möglich: Kremation oder Erdbestattung. Ob Sie sich für eine Kremation oder eine Erdbestattung entscheiden können, ist auch vom Ort der Bestattung abhängig. Die Erdbestattung ist in der Schweiz nur auf offiziellen Friedhöfen erlaubt. Die Beisetzung nach einer Kremation können Sie freier gestalten.
Gruftbestattung
Die Gruftbestattung ist verwandt mit der Erdbestattung, weil keine Einäscherung vorausgeht. Bei der Gruftbestattung wird der Verstorbene in einem speziell dafür bestimmten Raum zur Ruhe gesetzt. Viele dieser Gruften sind unterirdisch. Ein spezieller Sarg mit Zinkeinlage und Druckluftfilter verhindert, dass der Leichnam im Sarg verwest. Die Gruftbestattung ist in der Schweiz vor allem im Tessin, in der Romandie und in Klöstern verbreitet.
In der Schweiz hat jeder Mensch Anrecht auf eine Friedhofsbestattung. Die Konfession spielt dabei keine Rolle. Nach einer Kremation können Sie Ihre Asche auch verstreuen lassen. Den Ort können Sie dabei frei wählen. Ihre letzte Ruhe können Sie auch unter einem Baum finden. In einem «FriedWald» wird Ihre Asche zwischen den Wurzeln eines persönlichen Baumes verteilt. Mehr Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie auf friedwald.ch.
Wünschen Sie sich eine kirchliche Trauerfeier? Möchten Sie, dass ihr Lieblingssong abgespielt wird? Halten Sie gestalterische und inhaltliche Vorstellungen fest. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen. Sprechen Sie mit Ihren Liebsten über Ihre Wünsche für die Trauerfeier. Hören Sie zu und nehmen Sie auf die Bedürfnisse der Hinterbliebenen Rücksicht. Die Trauerfeier ist wichtig, um gemeinsam zu trauern und Abschied zu nehmen.
In den Anordnungen für den Todesfall halten Sie Ihre Vorstellungen rund um das Trauermahl fest.
Führen Sie wichtige administrative Informationen in Ihren Anordnungen für den Todesfall auf. Damit ersparen Sie Ihren Angehörigen viel Mühe.
Bei Anordnungen für den Todesfall gibt es keine besonderen Formvorschriften. Schriftliche Anordnungen mit Ihrer Unterschrift und Datum erleichtern es Ihren Angehörigen, Ihre Wünsche zu erfüllen. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Anordnungen realisierbar und zumutbar sind. Nur so können Ihre Angehörigen Ihnen den Abschied bereiten, den Sie sich wünschen. Damit Ihre Anordnungen für den Todesfall befolgt werden können, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Bewahren Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall an einem gut zugänglichen Ort auf. Denn nur was Ihre Angehörigen finden, können sie berücksichtigen. Wichtig: Schreiben Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall nicht in Ihr Testament. Dieses wird erst nach der Beerdigung geöffnet.
Die Kosten für Bestattung und Trauerfeier sind sehr unterschiedlich. Sie hängen von den verschiedenen Dienstleistungen der Wohngemeinde, aber auch von den individuellen Wünschen ab. Achten Sie darauf, dass Ihre Wünsche realistisch und finanzierbar sind. Im Normalfall wird der Nachlass herangezogen, um die Bestattungskosten zu decken. Sie können aber auch ein spezielles Konto eröffnen oder eine Vorsorgepolice abschliessen.
Nach Ihrem Tod hinterlassen Sie ein digitales Erbe: E-Mail-Konten, Profile auf sozialen Netzwerken sind für Ihre Angehörigen ohne Passwort nicht zugänglich. Berücksichtigen Sie Ihr «digitales Leben» in Ihren Anordnungen für den Todesfall: Stellen Sie eine Liste mit Ihren Zugangsdaten zusammen und halten Sie fest, was mit Ihren Konten geschehen soll. Möchten Sie, dass einige Profile über Ihren Tod hinaus bestehen, zum Beispiel Ihre digitalen Fotoalben? Sie können einen digitalen Nachlassverwalter einsetzen, der Ihre Profile und Konten nach Ihrem Tod verwaltet.
Bei Facebook-Profilen können unmittelbare Familienangehörige beantragen, dass Ihr Konto in den Gedenkzustand versetzt wird. Ein solches Profil bleibt als Erinnerung an die Person bestehen. Es taucht nicht mehr öffentlich auf und kann nur durch den Nachlasskontakt verändert werden. Niemand kann sich also auf Ihrem Profil anmelden.