Unser Fachpersonal liefert Ihnen gerne umfassende Antworten auf Ihre Fragen. Dafür bietet sich ein persönliches Beratungsgespräch an.
Unter dem nachfolgenden Link können Sie unsere Testamentbroschüre herunterladen. Sie verschafft Ihnen einen Überblick zum Thema.
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Berechnen Sie mit dem Testament-Rechner den gesetzlichen Pflichtteil auf Ihren Nachlass und wer darauf Anspruch hat. Sie erfahren, welcher Erbteil frei verfügbar ist. In einem Testament halten Sie fest, wem Sie diesen Erbteil vermachen möchten.
Hier geht es zum Testament-Rechner.
Das ist komplett von Ihren Wünschen abhängig. Sind Sie zufrieden damit, wie Ihr Vermögen im Todesfall nach gesetzlichen Vorgaben verteilt würde, benötigen Sie kein Testament. Möchten Sie hingegen eine oder mehrere Personen / Organisationen, die Ihnen am Herzen liegen, zusätzlich zu den gesetzlichen Erbberechtigen im Nachlass berücksichtigen, so ist ein Testament nötig.
Gewisse Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe. Dies sind direkte Nachkommen, Eltern, der Ehegatte sowie eingetragene Partner bzw. Partnerinnen. Im Testament kann ihr Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil festgelegt werden. Der Pflichtteil entspricht einem bestimmten Erbanteil, der gesetzlich vorgeschrieben ist und als Untergrenze gilt. Diese Untergrenze darf (auch im Testament) nicht unterschritten werden.
Beim Verfassen eines Nachlasses müssen einige Punkte beachtet werden, damit dieser nach dem Lebensende tatsächlich wie gewünscht umgesetzt wird. Sie finden hier Anweisungen zum Verfassen eines rechtsgültigen Testaments:
Beim Verfassen helfen kann Ihnen zudem unser Beispiel Testament, das Sie als Vorlage verwenden können:
Nebst dem eigenhändigen können Sie auch ein öffentliches Testament erstellen. In diesem Fall verfassen Sie das Dokument gemeinsam mit einem Notar oder einer Urkundsperson. Entscheiden Sie sich für ein eigenhändiges Testament, empfehlen wir Ihnen, es bei einem Notar, Anwalt oder einer anderen Fachperson kontrollieren zu lassen - so können unklare Formulierungen behoben werden und damit spätere Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.
Das frei verfügbare Vermögen können Sie mittels Vermächtnissen (auch Legate genannt) oder Erbschaften verteilen. Bei einem Legat hinterlassen Sie einen bestimmten Betrag oder Sachwert (z.B. Immobilie, Kunstwerk, Schmuck, Fahrzeug), bei einer Erbschaft hingegen hinterlassen Sie einen Anteil d.h. Prozentsatz des Vermögens. Ihre Wünsche diesbezüglich müssen im Testament festgehalten werden. Entsprechende Formulierungen können lauten:
"Pro Senectute Thurgau, Rathausstrasse 17, 8570 Weinfelden vermache ich ein Vermächtnis von 20'000 Franken". (Legat/Vermächtnis)
"Die verfügbare Quote lasse ich der Stiftung Pro Senectute Thurgau, Rathausstrasse 17, 8570 Weinfelden zukommen". (Erbschaft)
"Als Erbin von 1/4 meines Nachlasses setze ich Pro Senectute Thurgau, Rathausstrasse 17, 8570 Weinfelden ein". (Erbschaft)
Grundsätzlich entscheiden Sie selbst, wo Sie Ihr Testament aufbewahren. Damit es nach Ihrem Tod berücksichtigt werden kann, muss es jedoch gefunden werden. Deshalb ist empfohlen, das Dokument an einem sicheren, auffindbaren Ort zu hinterlegen. Eine andere Möglichkeit ist die Aufbewahrung bei der zuständigen Amtsstelle Ihrer Wohngemeinde oder beim Willensvollstrecker / der Willensvollstreckerin (falls vorhanden). Möglich ist ebenso, dass eine Vertrauensperson, Ihr Notar, Anwalt oder Ihre Bank das Dokument für Sie aufbewahrt. Sie können zur Sicherheit zu Hause einen Vermerk hinterlegen, wo sich Ihr Testament befindet.
Bei Ihrem Ableben wir das Testament eröffnet. Das heisst, dass die erbberechtigten Personen und Organisationen über Ihren letzten Willen informiert werden.
Ja, Sie können das Testament jederzeit abändern. Darüber hinaus steht es Ihnen jederzeit offen, den Nachlass zu ersetzen oder aufzuheben. Wie funktioniert das?
Wenden Sie sich an unsere diplomierten Sozialarbeitenden - sie beantworten Ihre Fragen und verweisen Sie bei Bedarf an einen Anwalt/eine Anwältin beziehungsweise einen Notar/eine Notarin.